Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium, den Ehrenpräsidenten mit beratender Stimme und den Beisitzern: kraft Amtes die Vorsitzenden der anerkannten Kreisverkehrswachten, der Landesfachberater für Verkehrserziehung, der Lehrbeauftragte und von der Hauptversammlung gewählte andere Personen. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Soweit nicht die Hauptversammlung zuständig ist oder eine Angelegenheit an sich gezogen hat, beschließt der Vorstand über alle im Lande Schleswig-Holstein durchzuführenden Maßnahmen, die sich auf den Zweck des Vereins beziehen und für alle oder mehrere Verkehrswachten verbindlich sind oder sonst über die Zuständigkeit einer Verkehrswacht hinausgehen.