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Für Eltern und Kinder
Begleitetes Fahren ab 17
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Im Rahmen des Modellversuchs kann eine mit Auflagen versehene Fahrberechtigung bereits mit 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung darf bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer Begleitperson gefahren werden. Fahranfänger und Begleiter sollten spätestens vor der ersten Fahrt unbedingt und möglichst gemeinsam an einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen.
Seit dem 1. Oktober 2005 können sich die Jugendlichen bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Teilnahme am Modellversuch mit Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Vertrag mit der Fahrschule abgeschlossen werden (wer dies vorher macht, handelt auf "eigenes Risiko"). Die Ausbildung läuft ohne Änderung einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung. Nach Bestehen der wie auch sonst üblichen theoretischen Prüfung kann die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Ist auch diese erfolgreich, wird bei Vollendung des 17. Lebensjahres die befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann der Fahranfänger bundesweit unter der bekannten Auflage fahren, das heißt, immer mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Begleitperson.
Die Begleitpersonen, die den Jugendlichen nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung begleiten dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: - mindestens 30 Jahre alt sein, - mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B od. 3 sein, - max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt haben. Die Begleiterin oder der Begleiter müssen nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
Vorbereitungen für Teilnehmer und Begleiter:
Im Rahmen des Modellversuchs ist eine ca. 90-minütige Vorbereitungsveranstaltung vorgesehen, in der über die Hintergründe, Ziele und Bedingungen des Modellversuchs informiert und auch die Rollenverteilung zwischen Fahrer und Begleiter besprochen wird. Diese Vorbereitungen werden von Fahrschulen und der Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e. V. ab Anfang Oktober 2005 angeboten. An den Veranstaltungen können Personen teilnehmen, die interessiert sind und Näheres zum Modellversuch erfahren wollen. Vor allem aber wird Fahranfängern und Begleitern dringend empfohlen, die Vorbereitung - möglichst gemeinsam - spätestens vor der ersten Begleitfahrt zu besuchen. Bei der Landesverkehrswacht ist die Teilnahme kostenfrei. Ob bei der Fahrschule ein Entgelt anfällt, erfahren Sie dort. Wenn die Phase des Begleiteten Fahrens abgeschlossen ist und der Jugendliche18 Jahre alt geworden ist, wird ihm der reguläre EU - Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt. Damit ist er dann berechtigt, ohne Begleitung zu fahren.
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